„Willst du mich heiraten?“ – Wer dem Partner die schönste Frage im Leben stellen möchte, hat im Vorfeld selbst eine Menge Fragen. Um die wichtigsten zu beantworten, haben wir 12 Fakten zu Heiratsantrag und Verlobung zusammengetragen.
Das gegenseitige Versprechen zweier Menschen zu heiraten, wird als Verlobung bezeichnet. Mit einer Verlobung bezeugt das Paar seinen Wunsch, die Ehe einzugehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Partner das gleiche oder unterschiedliche Geschlechter haben.
Das Ritual des Heiratsantrags gibt es bereits einige hundert Jahre, eine alte Tradition also. Früher war es üblich, dass der zukünftige Ehemann mit dem Vater der Braut über die Bedingungen für eine Heirat verhandelte.
Waren sich beide einig, übergab im alten Germanien (bis um 300 n. Chr.) der Bräutigam dem Brautvater die sogenannte Mitgift – eine Art Anzahlung. Dies galt als offizielle Verlobung.
Später wurde der umgekehrte Austausch von Gütern gebräuchlich, die Braut und deren Familie brachte fortan die Mitgift ein.
Heute ist – zumindest in der westlichen Welt – eine Verlobung oder ein Antrag eine emotionale und romantische Angelegenheit.
Der Austausch von Gütern ist einem symbolischen Akt – der Übergabe eines Verlobungsrings – gewichen. Die Bedeutung, einander das Eheversprechen zu geben, ist dieselbe geblieben.
Die Verlobung ist die offizielle Bekanntgabe einer Heiratsabsicht. Mit der Annahme des Heiratsantrages äußern beide Partner ihren Willen, gemeinsam die Ehe einzugehen.
Eine Verlobung ist folglich nicht mehr und nicht weniger, als der meist öffentlich (nicht heimlich) bekundete Beschluss einander zu heiraten. Mit der Trauung wird das Vorhaben in die Tat umgesetzt.
Das Hochzeitsfest findet bei über 80 % der Paare innerhalb eines Jahres nach der Verlobung statt. Der Antrag gilt für viele Paare und deren Familien als Startschuss für die Hochzeitsvorbereitungen.
Welche Voraussetzungen für einen Antrag erfüllt sein müssen, ab wann ein Paar als verlobt gilt und wie viel Zeit normalerweise zwischen Antrag und Hochzeit liegt – wir klären auf.
Eine Verlobung kann auf zweierlei unterschiedliche Arten geschlossen werden.
Meist hält der Mann erst eine kurze Ansprache an seine Partnerin. Während dieses Heiratsantrags wird die – auch als die schönste Frage im Leben bekannte – Frage „Willst du mich heiraten?“ gestellt. Antwortet die gefragte Person mit „Ja!“, ist die Verlobung geschlossen.
Kurz: Die Verlobung gilt als vollzogen, sobald der Partner den Antrag annimmt.
Wenn keiner der Partner einen Heiratsantrag macht, gilt das Paar nach der Anmeldung der Eheschließung auf dem Standesamt automatisch als verlobt.
Die Anmeldung der standesamtlichen Hochzeit wird als Aufgebot bezeichnet.
Eine private Verlobung kann formlos erfolgen und bedarf lediglich der Zustimmung beider Partner.
Sonst gibt es keine weiteren rechtlich bindenden Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um sich verloben zu können.
Das heißt beispielsweise, dass ein Paar nicht volljährig sein muss, um sich zu verloben.
Auch das Einverständnis der Eltern ist keine Voraussetzung für einen gültigen Heiratsantrag.
Der Brauch, bei dem der heiratswillige Mann die Eltern der Braut zuvor um ihren Segen zu bitten, ist jedoch noch immer weit verbreitet. Es gilt als Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Brauteltern.
Eine Verlobung endet am Tag der Hochzeit mit der Eheschließung.
Gesetzliche Vorschriften, wie lange die Zeitspanne zwischen Heiratsantrag und Hochzeit sein darf, gibt es nicht.
Es gibt Paare, die bei ihrer Hochzeit breits mehrere Jahre verlobt waren, andere trauen sich nach wenigen Monaten oder gar Wochen.
Viele Faktoren, wie die persönliche Einstellung, der Veranstaltungsort für die Hochzeit und die Planung der Feier beeinflussen die Dauer der Verlobung.
Früher war es üblich, nach dem Antrag innerhalb von zwölf Monaten zu heiraten.
Obwohl heute noch über 80 % der Paare im ersten Jahr nach dem Heiratsantrag heiraten, lassen sich Verlobte im Durchschnitt acht Wochen länger Zeit für den Gang zum Traualtar als noch in den 1960er Jahren.
Traditionell macht der Mann der Frau den Antrag. Dies auch heute noch die Regel. Ganz nach dem Motto „Selbst ist die Frau!“ entscheiden sich immer mehr Frauen, den ersten Schritt in Richtung Eheschließung zu machen.
Wir freuen uns über starke Frauen und entschlossene Männer in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft. Wenn sich zwei Männer oder zwei Frauen verloben, ist es der schnellere oder in manchen Fällen der dominantere, der den Heiratsantrag macht.
Eine Verlobung wird im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als „Verlöbnis“ bezeichnet. Das Verlöbnis ist mit deutlich weniger Rechten und Pflichten verbunden als eine Eheschließung.
Bei der Annahme des Antrags handelt es sich nach dem Gesetz um ein nicht einklagbares Eheversprechen. Das bedeutet, eine Heiratsantrag ist weder rechtlich zwingend noch unbedingt mit einer zwangsläufig darauf folgenden Eheschließung verbunden.
Sollte eine Verlobung aufgelöst werden, ist der auflösende Partner allerdings verpflichtet, entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben, die in Zusammenhang mit einer geplanten Hochzeit entstanden sind.
Spannend zu wissen: Sobald sich ein Paar verlobt, gilt es vor Gericht als verwandt. Verlobte müssen aus diesem Grund nicht gegeneinander aussagen.
Nein – um zu heiraten, muss kein offizieller Heiratsantrag stattfinden. Nach der Anmeldung der Trauung im Standesamt – dem Aufgebot – gilt ein Paar als verlobt.
Eine Verlobung ist daher in gewisser Weise eine automatische Voraussetzung für die Heirat.
Nein, es ist viel mehr! Es ist eine immer beliebter werdende – für Paare wichtige – Tradition, beim Hochzeitsantrag einen Verlobungsring zu überreichen. Dieser gilt als äußerlich sichtbares Zeichen für einen positiv beantworteten Heiratsantrag.
In Deutschland tragen Verlobte den Verlobungsring am Ringfinger der linken Hand. Die runde Form des Rings steht sinnbildlich für die unendliche Liebe, die mit der Hochzeit besiegelt wird.
Immer mehr Paare entscheiden sich wieder für einen Verlobungsring. Bis in die 60er Jahre war es durchaus üblich sich ohne Ring zu verloben. Heute gehört ein Ring für die überwiegende Mehrheit der Paare ganz selbstverständlich zu einem gelungenen Antrag dazu!
Die Begriffe Verlobung und Heiratsantrag haben die gleiche Bedeutung. Sie beschreiben das Versprechen, eine Ehe einzugehen. Einen Unterschied zwischen den beiden Begriffen gibt es nicht.
Oft hört man beim Thema Antrag auch falsche Bezeichnungen, wie „Verlobungsantrag“ oder „Hochzeitsantrag“, die im Duden nicht zu finden sind. Auch in der deutschen Literatur und im Duden sucht man Ausdrücke wie „Verlobungsantrag“ und „Hochzeitsantrag“ vergebens.
Eine offizielle Bekanntgabe des Heiratsantrags ist nicht zwangsläufig vorgesehen. Einen freudigen Anlass wie diesen teilen die meisten Paare allerdings gerne mit Freunden und der Familie.
Häufig gibt das zukünftige Brautpaar die Verlobung nur im engen Familien- und Freundeskreis bekannt. Einige Paare entscheiden sich dazu, Grußkarten mit Bildern zu versenden, um die Nachricht zu überbringen. Steht der Termin für die Hochzeit bereits fest, kann die Bekanntgabe der Heiratsabsicht durch das versenden der Einladungen für die Hochzeit geschehen.
Paare finden zunehmend Gefallen an sogenannten „save-the-date“-Karten. Hierbei handelt es sich um vorläufige Einladungen zur Hochzeit, die die Verlobung und das Datum der Trauung bekanntgeben.
Inzwischen eher unüblich, aber dennoch ein schöner Brauch ist die Anzeige der Verlobung in der lokalen Zeitung. Diese Gepflogenheit wird höchstens noch in ländlichen Regionen praktiziert.
Früher war es üblich, die Heiratsantrag gemeinsam mit der Familie der Braut und des Bräutigams ganz offiziell zu feiern. Genau wie bei der Hochzeit, richten aus traditioneller Sicht die Eltern der Braut die Verlobungsfeier aus.
In Deutschland finden Feiern anlässlich eines Heiratsantrags so gut wie gar nicht mehr statt.
Ob ein Paar eine Verlobungsfeier ausrichtet oder nicht, hängt stark mit dem kulturellen Hintergrund zusammen. In Ländern, wie beispielsweise in Indien oder der Türkei, gehört feiern nach einem Antrag zum festen Bestandteil der Vorbereitung auf die Hochzeit. Wichtigster Moment dieser Feierlichkeit ist dabei das Austauschen der Verlobungsringe. Auch der türkische Mann bekommt einen.